Allgemeine Therapieprinzipien
Bis heute ist eine ursächliche Behandlung von Demenzerkrankungen nicht möglich. Daher zielt die Behandlung einer an Demenz erkrankten Person darauf ab,
- alltagsrelevante Fähigkeiten möglichst lange zu erhalten
- die Versorgungssituation von Erkrankten und Angehörigen zu verbessern
Die Therapie von Demenzerkrankungen umfasst die pharmakologische Behandlung und psychosoziale Interventionen für Betroffene und Angehörige im Konzept eines Gesamtbehandlungsplans. Wie im folgenden Schema dargestellt, werden dafür unterschiedliche Zielfelder berücksichtigt:
Die Therapie ist aufgrund variabler Symptom- und Problemkonstellationen individualisiert zu gestalten und muss auf die progrediente Veränderung des Schweregrads der Erkrankung abgestimmt sein.
Der Erkrankte und ggf. die juristische Vertretungsperson sollen über Therapiemöglichkeiten, zu erwartende Effekte, Nutzen und Risiken aufgeklärt werden. Die Therapieentscheidung soll im Rahmen eines "shared decision making"-Prozesses erzielt werden.
Für den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin ist es besonders wichtig, mit den Angehörigen, dem sozialen Umfeld und dem betreuenden Personal partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Die Einbindung der betreuenden Angehörigen in die Behandlungsmaßnahmen dient auch der Vorbeugung von Belastungsreaktionen.
Quelle: DGPPN/DGN-S3-Leitlinie "Demenzen", 2009; DEGAM-Leitlinie Nr.12 Demenz, 2008
Aktualisiert am 21.12.2011 13:56:02







